AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Veranstaltungsbedingungen)
für das BÜTZ & BEATS Festival
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Besuch und die Teilnahme an der Veranstaltung „BÜTZ & BEATS“ am 18.07.2026 im Freizeitpark Langfort, Langenfeld sowie für den Erwerb und die Nutzung von Eintrittskarten (Tickets).
Veranstalter ist:
Festkomitee Langenfelder Karneval e. V. (Impressum)
(im Folgenden „Veranstalter“)
Mit dem Erwerb eines Tickets oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher diese AGB verbindlich an.
2. Einlass, Beginn, Zutritt
-
Einlass: ab 12:30 Uhr
-
Veranstaltungsbeginn: 13:00 Uhr
-
Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültigem Ticket möglich.
-
Der Veranstalter behält sich vor, aus Sicherheitsgründen Taschen- und Personenkontrollen durchzuführen.
-
Der Zutritt kann Personen verweigert werden, die erkennbar unter starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder gegen diese AGB verstoßen.
3. Tickets
-
Tickets berechtigen zum einmaligen Zutritt zur Veranstaltung.
-
Tickets sind vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen, sofern keine gesetzliche Ausnahme besteht.
-
Ermäßigte Tickets und Freikarten (z. B. für Begleitpersonen oder amtierende/designierte Tollitäten) sind nur mit gültigem Nachweis bzw. gültigem Code nutzbar. Missbräuchlich genutzte Tickets verlieren ihre Gültigkeit.
-
Bei Verlust oder Beschädigung eines Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz.
4. Weiterverkauf, Ticketmissbrauch, Ungültigkeit
-
Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets für das BÜTZ & BEATS Festival ist untersagt, sofern dieser nicht ausdrücklich vom Veranstalter genehmigt wurde.
-
Insbesondere untersagt sind:
-
der Weiterverkauf von Tickets zu einem höheren Preis als dem Originalticketpreis,
-
der Weiterverkauf im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit,
-
der Weiterverkauf über nicht autorisierte Drittplattformen,
-
die Verwendung von Tickets zu Werbe-, Gewinnspiel- oder Promotionszwecken ohne Zustimmung des Veranstalters.
-
-
Manipulierte, vervielfältigte, kopierte oder missbräuchlich genutzte Tickets verlieren automatisch ihre Gültigkeit.
-
In den vorgenannten Fällen ist der Veranstalter berechtigt:
-
den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern,
-
Besucher vom Veranstaltungsgelände zu verweisen,
-
Tickets zu sperren oder für ungültig zu erklären.
-
-
Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz besteht in diesen Fällen nicht.
-
Der private Weiterverkauf zum Originalpreis oder darunter bleibt – sofern gesetzlich zulässig – unberührt.
5. Absage, Abbruch, Änderungen
-
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Festival aus wichtigen Gründen (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung, extreme Wetterlagen, Sicherheitsbedenken) abzusagen oder abzubrechen.
-
Im Falle einer vollständigen Absage wird der Ticketpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
-
Änderungen im Line-up, im Zeitplan oder im Programmablauf berechtigen nicht zur Rückgabe oder Erstattung des Tickets.
6. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
-
Den Anweisungen des Sicherheitspersonals und des Veranstalters ist jederzeit Folge zu leisten.
-
Das Mitbringen folgender Gegenstände ist untersagt:
-
Schusswaffen (auch Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen), Messer, Schlagstöcke, Pfefferspray, Reizgas, Elektroschocker, waffenähnliche Gegenstände oder Werkzeuge mit Gefährdungspotenzial (z.B. Äxte, Hämmer)
-
Pyrotechnik (Böller, Raketen, Bengalos, Rauchbomben, Wunderkerzen)
-
Glasbehälter, Glasflaschen, Dosen, Thermoskannen und harte Trinkbecher
-
Eigene Getränke oder Speisen (mit Ausnahme von Babynahrung)
-
Große Rucksäcke, Taschen oder Koffer > DIN A4
-
Sperrige Gegenstände wie Campingstühle, Klappstühle, Sonnenschirme, Bollerwagen oder Stehtische
-
Störende Gegenstände wie Laserpointer, Megafone, Drucklufthörner, Skateboards, Roller oder Fahrräder
-
Illegale Drogen, Lachgas und illegale Substanzen
-
Professionelle Ton-, Foto- oder Videoaufnahmegeräte und Drohnen ohne Genehmigung
-
-
Die Mitnahme von Kinderwagen, kompakten Regenschirmen, Powerbanks und medizinischen Hilfsmitteln ist erlaubt
-
Kostümierungen sind erlaubt mit Ausnahme von:
-
Irreführende Kostümierungen als Polizei, Sanitäter, Sicherheitsdienst, Feuerwehr, Militär, etc.
-
Anscheinswaffen (Softair, realistische Spielzeugpistolen) oder realistische Waffenattrappen
-
Kostüme mit Gewaltverherrlichung (Terror/Mord), verfassungsfeindlichen Symbolen oder Identitätsverschleierung, die Sicherheitskontrollen verhindern
-
-
Die finale Entscheidung über eine Zulassung von Gegenständen oder Kostümierungen trifft der Sicherheitsdienst.
-
Bei Verstößen kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
7. Jugendschutz
-
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
-
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder bevollmächtigten Person gestattet.
-
Der Verkauf und Ausschank von Alkohol erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
8. Haftung
-
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
-
Für Sach- oder Vermögensschäden sowie für Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
-
Für gesundheitliche Risiken, insbesondere bei hoher Lautstärke oder Alkoholkonsum, trägt jeder Besucher selbst Verantwortung.
9. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
-
Während der Veranstaltung werden Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt.
-
Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher einverstanden, dass diese Aufnahmen zeitlich und räumlich unbegrenzt für Zwecke der Berichterstattung, Werbung und Dokumentation des Festivals BÜTZ & BEATS genutzt werden dürfen.
-
Ein Anspruch auf Vergütung oder Unterlassung besteht nicht.
10. Token (Getränke- und Verzehrmarken)
-
Auf dem Veranstaltungsgelände des BÜTZ & BEATS Festivals können Getränke und Speisen ausschließlich mit vom Veranstalter ausgegebenen Tokens (Getränke-/Verzehrmarken) erworben werden.
-
Tokens können vor Ort an ausgewiesenen Verkaufsstellen sowie ggf. im Vorverkauf erworben werden. Der jeweilige Gegenwert ergibt sich aus den am Veranstaltungstag ausgehängten Preislisten.
-
Tokens sind ausschließlich während der Veranstaltung am 18.07.2026 gültig und verlieren nach Ende der Veranstaltung ihre Gültigkeit.
-
Ein Umtausch oder eine Rückerstattung von Tokens ist grundsätzlich ausgeschlossen, insbesondere bei:
-
Nichtnutzung oder teilweiser Nutzung,
-
vorzeitigem Verlassen des Veranstaltungsgeländes,
-
witterungsbedingten Einschränkungen,
-
Programm- oder Ablaufänderungen.
-
-
Eine Rückerstattung von Tokens erfolgt nur im Falle einer vollständigen Absage der Veranstaltung, sofern und soweit dies gesetzlich zulässig ist.
-
Eine teilweise Absage, ein Abbruch nach Veranstaltungsbeginn oder einzelne Programmausfälle begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.
-
Eine Barauszahlung von Tokens ist ausgeschlossen.
-
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene, beschädigte oder entwendete Tokens.
11. Hausrecht
-
Das Hausrecht wird vom Veranstalter und dessen Beauftragten ausgeübt.
-
Der Veranstalter ist berechtigt, Besucher bei Verstößen gegen diese AGB oder aus Sicherheitsgründen vom Gelände zu verweisen.
12. Datenschutz
-
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Veranstalters auf www.buetzandbeats.de/datenschutz
13. Schlussbestimmungen
-
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
-
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
-
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters: 40764 Langenfeld (Rheinland)
