top of page

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Veranstaltungsbedingungen)


für das BÜTZ & BEATS Festival
 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Besuch und die Teilnahme an der Veranstaltung „BÜTZ & BEATS“ am 18.07.2026 im Freizeitpark Langfort, Langenfeld sowie für den Erwerb und die Nutzung von Eintrittskarten (Tickets).
 

Veranstalter ist:
Festkomitee Langenfelder Karneval e. V. (Impressum)
(im Folgenden „Veranstalter“)


Mit dem Erwerb eines Tickets oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher diese AGB verbindlich an.
 

2. Einlass, Beginn, Zutritt

  • Einlass: ab 12:30 Uhr

  • Veranstaltungsbeginn: 13:00 Uhr

  • Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültigem Ticket möglich.

  • Der Veranstalter behält sich vor, aus Sicherheitsgründen Taschen- und Personenkontrollen durchzuführen.

  • Der Zutritt kann Personen verweigert werden, die erkennbar unter starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder gegen diese AGB verstoßen.
     

3. Tickets

  • Tickets berechtigen zum einmaligen Zutritt zur Veranstaltung.

  • Tickets sind vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen, sofern keine gesetzliche Ausnahme besteht.

  • Ermäßigte Tickets und Freikarten (z. B. für Begleitpersonen oder amtierende/designierte Tollitäten) sind nur mit gültigem Nachweis bzw. gültigem Code nutzbar. Missbräuchlich genutzte Tickets verlieren ihre Gültigkeit.

  • Bei Verlust oder Beschädigung eines Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz.
     

4. Weiterverkauf, Ticketmissbrauch, Ungültigkeit

  • Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets für das BÜTZ & BEATS Festival ist untersagt, sofern dieser nicht ausdrücklich vom Veranstalter genehmigt wurde.

  • Insbesondere untersagt sind:

    • der Weiterverkauf von Tickets zu einem höheren Preis als dem Originalticketpreis,

    • der Weiterverkauf im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit,

    • der Weiterverkauf über nicht autorisierte Drittplattformen,

    • die Verwendung von Tickets zu Werbe-, Gewinnspiel- oder Promotionszwecken ohne Zustimmung des Veranstalters.

  • Manipulierte, vervielfältigte, kopierte oder missbräuchlich genutzte Tickets verlieren automatisch ihre Gültigkeit.

  • In den vorgenannten Fällen ist der Veranstalter berechtigt:

    • den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern,

    • Besucher vom Veranstaltungsgelände zu verweisen,

    • Tickets zu sperren oder für ungültig zu erklären.

  • Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz besteht in diesen Fällen nicht.

  • Der private Weiterverkauf zum Originalpreis oder darunter bleibt – sofern gesetzlich zulässig – unberührt.
     

5. Absage, Abbruch, Änderungen

  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Festival aus wichtigen Gründen (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung, extreme Wetterlagen, Sicherheitsbedenken) abzusagen oder abzubrechen.

  • Im Falle einer vollständigen Absage wird der Ticketpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  • Änderungen im Line-up, im Zeitplan oder im Programmablauf berechtigen nicht zur Rückgabe oder Erstattung des Tickets.
     

6. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

  • Den Anweisungen des Sicherheitspersonals und des Veranstalters ist jederzeit Folge zu leisten.

  • Das Mitbringen folgender Gegenstände ist untersagt:

    • Schusswaffen (auch Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen), Messer, Schlagstöcke, Pfefferspray, Reizgas, Elektroschocker, waffenähnliche Gegenstände oder Werkzeuge mit Gefährdungspotenzial (z.B. Äxte, Hämmer)

    • Pyrotechnik (Böller, Raketen, Bengalos, Rauchbomben, Wunderkerzen)

    • Glasbehälter, Glasflaschen, Dosen, Thermoskannen und harte Trinkbecher

    • Eigene Getränke oder Speisen (mit Ausnahme von Babynahrung)

    • Große Rucksäcke, Taschen oder Koffer > DIN A4

    • Sperrige Gegenstände wie Campingstühle, Klappstühle, Sonnenschirme, Bollerwagen oder Stehtische

    • Störende Gegenstände wie Laserpointer, Megafone, Drucklufthörner, Skateboards, Roller oder Fahrräder

    • Illegale Drogen, Lachgas und illegale Substanzen

    • Professionelle Ton-, Foto- oder Videoaufnahmegeräte und Drohnen ohne Genehmigung

  • Die Mitnahme von Kinderwagen, kompakten Regenschirmen, Powerbanks und medizinischen Hilfsmitteln ist erlaubt

  • Kostümierungen sind erlaubt mit Ausnahme von:

    • Irreführende Kostümierungen als Polizei, Sanitäter, Sicherheitsdienst, Feuerwehr, Militär, etc.​

    • Anscheinswaffen (Softair, realistische Spielzeugpistolen) oder realistische Waffenattrappen

    • Kostüme mit Gewaltverherrlichung (Terror/Mord), verfassungsfeindlichen Symbolen oder Identitätsverschleierung, die Sicherheitskontrollen verhindern

  • Die finale Entscheidung über eine Zulassung von Gegenständen oder Kostümierungen trifft der Sicherheitsdienst.

  • Bei Verstößen kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
     

7. Jugendschutz

  • Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

  • Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder bevollmächtigten Person gestattet.

  • Der Verkauf und Ausschank von Alkohol erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
     

8. Haftung

  • Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

  • Für Sach- oder Vermögensschäden sowie für Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

  • Für gesundheitliche Risiken, insbesondere bei hoher Lautstärke oder Alkoholkonsum, trägt jeder Besucher selbst Verantwortung.
     

9. Foto-, Film- und Tonaufnahmen

  • Während der Veranstaltung werden Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt.

  • Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher einverstanden, dass diese Aufnahmen zeitlich und räumlich unbegrenzt für Zwecke der Berichterstattung, Werbung und Dokumentation des Festivals BÜTZ & BEATS genutzt werden dürfen.

  • Ein Anspruch auf Vergütung oder Unterlassung besteht nicht.
     

10. Token (Getränke- und Verzehrmarken)

  • Auf dem Veranstaltungsgelände des BÜTZ & BEATS Festivals können Getränke und Speisen ausschließlich mit vom Veranstalter ausgegebenen Tokens (Getränke-/Verzehrmarken) erworben werden.

  • Tokens können vor Ort an ausgewiesenen Verkaufsstellen sowie ggf. im Vorverkauf erworben werden. Der jeweilige Gegenwert ergibt sich aus den am Veranstaltungstag ausgehängten Preislisten.

  • Tokens sind ausschließlich während der Veranstaltung am 18.07.2026 gültig und verlieren nach Ende der Veranstaltung ihre Gültigkeit.

  • Ein Umtausch oder eine Rückerstattung von Tokens ist grundsätzlich ausgeschlossen, insbesondere bei:

    • Nichtnutzung oder teilweiser Nutzung,

    • vorzeitigem Verlassen des Veranstaltungsgeländes,

    • witterungsbedingten Einschränkungen,

    • Programm- oder Ablaufänderungen.

  • Eine Rückerstattung von Tokens erfolgt nur im Falle einer vollständigen Absage der Veranstaltung, sofern und soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  • Eine teilweise Absage, ein Abbruch nach Veranstaltungsbeginn oder einzelne Programmausfälle begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.

  • Eine Barauszahlung von Tokens ist ausgeschlossen.

  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene, beschädigte oder entwendete Tokens.

11. Hausrecht

  • Das Hausrecht wird vom Veranstalter und dessen Beauftragten ausgeübt.

  • Der Veranstalter ist berechtigt, Besucher bei Verstößen gegen diese AGB oder aus Sicherheitsgründen vom Gelände zu verweisen.
     

12. Datenschutz

13. Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  • Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters: 40764 Langenfeld (Rheinland)
     

bottom of page